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Oesterreich

Änderungen bei der Forschungsprämie ab 2026:
Überblick der neuen Novelle

Beitrag vom 26. Januar 2026

Mit der Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV), kundgemacht mit BGBl II Nr. 302/2025 am 18. Dezember 2025, wurden wesentliche Klarstellungen und Neuerungen zur Forschungsprämie eingeführt. Hintergrund ist insbesondere eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 30. September 2025, auf die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) kurzfristig reagiert hat.

Unternehmen sind daher gefordert, ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen, profitieren im Gegenzug jedoch von einer deutlich transparenteren Rechtslage.

Die Änderungen betreffen vor allem

  • die steuerliche Gewinnermittlung als Maßstab für die Forschungsprämie,
  • die Behandlung von unmittelbaren Investitionen,
  • und eine neue Abgrenzung zur sogenannten „marktnahen Forschung“.

Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Punkte praxisnah und verständlich zusammen.

1. Steuerliche Gewinnermittlung als Maßstab für die Forschungsprämie

Künftig ist klar geregelt: Forschungsaufwendungen sind für Zwecke der Forschungsprämie nur in jener Höhe zu berücksichtigen, in der sie auch steuerlich als tatsächliche Betriebsausgaben wirksam werden.

Das bedeutet konkret:

  • Maßgeblich ist der steuerlich anerkannte Aufwand.
  • Steuerliche Abzugsverbote (zB Luxustangente, Abzugsverbot für bestimmte Gehaltsbestandteile) gelten grundsätzlich auch für die Forschungsprämie.
  • Wahlrechte, die im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung ausgeübt werden (etwa bei der AfA), wirken sich unmittelbar auf die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie aus.
  • Nicht abzugsfähige oder nur fiktive Positionen (zB Investitionsfreibetrag) sind nicht prämienbegünstigt.

Diese Klarstellung gilt für alle offenen Fälle. Eine Vertrauensschutzregelung besteht lediglich für Anträge auf Erstfestsetzung oder Änderung der Forschungsprämie, die zwischen dem 5. November und dem 17. Dezember 2025 gestellt wurden. In diesem engen Zeitraum bleiben bestimmte steuerliche Abzugsverbote ausnahmsweise außer Ansatz.

Mehr Informationen zur Forschungsprämie erhalten Sie HIER.

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2. Neue, detaillierte Regeln für unmittelbare Investitionen

Ein zentrales Element der Novelle ist die umfassende Neuregelung der sogenannten „unmittelbaren Investitionen“ in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter, die direkt der Forschung und experimentellen Entwicklung (F&E) dienen.

Wahlrecht: Gesamtaufwendungen oder AfA

Unternehmen haben künftig ein ausdrückliches Wahlrecht:

  • Gesamtaufwendungen: Einmalige Berücksichtigung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. des Buchwertes bei bereits vorhandenen Wirtschaftsgütern), oder
  • laufende AfA: Jährliche Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung entsprechend dem tatsächlichen F&E-Nutzungseinsatz.

Nachhaltigkeitszeitraum

Für die einmalige Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen ist entscheidend, dass das Wirtschaftsgut nachhaltig für F&E-Zwecke eingesetzt wird. Die FoPV definiert hierfür nun einen klaren Nachhaltigkeitszeitraum:

  • Beginn: Monat nach der erstmaligen F&E-Nutzung,
  • Dauer: bis zur Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
  • maximal jedoch zehn Wirtschaftsjahre.

Bereits zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung ist realistisch einzuschätzen, in welchem Ausmaß das Wirtschaftsgut im gesamten Nachhaltigkeitszeitraum für F&E eingesetzt wird.

Berichtigungspflichten

Kommt es innerhalb dieses Zeitraums zu wesentlichen Änderungen, sind verpflichtend Korrekturen vorzunehmen, insbesondere wenn

  • sich der F&E-Nutzungseinsatz um mehr als 25 % ändert oder
  • die F&E-Nutzung vorzeitig beendet wird.

Die Korrektur erfolgt grundsätzlich über Prämienzuschläge oder -abschläge im Jahr der Änderung. Reicht die Prämie dieses Jahres nicht aus, ist eine rückwirkende Anpassung des ursprünglichen Investitionsjahres vorzunehmen.

Praxishinweis: Die Neuregelung schafft mehr Transparenz, erhöht aber auch die Anforderungen an Dokumentation und laufendes Monitoring der Nutzung.

Die neuen Investitionsregelungen gelten erstmals für Forschungsprämien ab dem Kalenderjahr 2026. Eine allfällige Berichtigung ist somit erstmals im Jahr 2027 zu prüfen.

3. Neue Abgrenzung: „marktnahe F&E“

Neu aufgenommen wurde der Begriff der „marktnahen F&E“.

Diese liegt vor, wenn Produkte oder Materialien nach Abschluss der F&E-Tätigkeiten ohne vorherige Eigennutzung unmittelbar kommerziell verwertet werden.

In solchen Fällen gilt:

  • Kosten, die auch der späteren Vermarktung dienen (zB Materialeinsatz für verkaufsfähige Produkte), sind nicht oder nur eingeschränkt zu berücksichtigen.

Welche konkreten Sachverhalte davon erfasst sind, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Das BMF hat hierzu weitere Klarstellungen angekündigt. Unternehmen sollten diese Abgrenzung jedenfalls frühzeitig prüfen und sauber dokumentieren.

Diese Regelung ist erstmals auf Forschungsprämien ab dem Jahr 2026 anzuwenden.


4. Erweiterte Angaben bei Forschungsschwerpunkten

Werden mehrere Projekte zu einem Forschungsschwerpunkt zusammengefasst, ist künftig im Rahmen des FFG-Jahresgutachtens zusätzlich die Anzahl der dem Schwerpunkt zugeordneten Projekte anzugeben. Für die Anzahl der Projekte pro Forschungsschwerpunkt besteht keine festgelegte Obergrenze.

Auch diese Ergänzung betrifft ausschließlich Prämien ab dem Kalenderjahr 2026.

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Unsere Experten für Ihre Forschungsprämie

Björn Ableitner

Team Lead
Björn Ableitner ist Teil unseres Grazer Teams und ist wirtschaftlicher Teamleiter der Forschungsprämie.

Melanie Bäck

Team Lead
Melanie Bäck ist Teil von unserem Team in Graz und technische Teamleiterin des Teams Forschungsprämie.

Barbara Dunst

Senior Consultant
Barbara Dunst ist Teil von unserem Team in Graz und im Bereich der Forschungsprämie tätig.

Claudia Kerschbaumer

Consultant
Claudia Kerschbaumer ist Teil unseres Teams in Graz und arbeitet im Bereich Forschungsprämie.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

Clemens Frank

Consultant
Clemens Frank ist Teil von unserem Team in Graz und als Consultant im Bereich der Forschungsprämie tätig.

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