Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
Zeitpunkt der Antragstellung vor Bestellung, Anzahlung und Errichtung der PV-Anlage
natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden
Es kommt die geringere Förderung zur Anwendung.
Förderungsberechtigt sind Mehrgeschoßwohnbauten ab Bauklasse 3 (das bedeutet, sie sind höher als 9 Meter) oder sie bestehen aus einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, ohne Dachgeschoß. 2 Jahre nach Fertigstellung (Anzeige) gilt ein Gebäude als Bestandswohngebäude.
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