Die Wirtschaftsagentur Burgenland unterstützt Unternehmen bei nachhaltigen und zukunftsorientierten Investitionen. Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Projekte im Bereich innovativer und technologieorientierter Produkte sowie Dienstleistungen, wobei ökologische Nachhaltigkeit einen zentralen Stellenwert einnimmt.
Ziel des Förderprogramms ist es:
Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Burgenland nachhaltig zu stärken.
Zukunftsfähige Arbeitsplätze neu zu schaffen sowie bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Ein ausgewogenes, ökologisches und langfristiges regionales Wirtschaftswachstum zu fördern.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgenland liegt.
Großunternehmen: Großbetriebe, die eine qualifizierte Erstinvestition in eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland tätigen.
| Unternehmenskategorie | Max. Förderquote auf förderbare Kosten | Projektvolumen (Mindestgrenze) |
| Kleinunternehmen (KU) | Bis zu 20 % | Mindestens € 10.000 netto an förderbaren Kosten |
| Mittelunternehmen (MU) | Bis zu 10 % | Mindestens € 10.000 netto an förderbaren Kosten |
| Großunternehmen | Ermittlung auf Basis des Regionalfördergebiets | Mindestens € 10.000 netto an förderbaren Kosten |
Hinweis: Die genaue Förderhöhe hängt von der individuellen qualitativen Bewertung des eingereichten Projekts ab.
Gefördert werden betriebliche Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens, sofern diese im Anlagevermögen aktiviert werden.
Beispiele für förderbare Kosten:
Maschinen und technische Anlagen: Moderne Produktionsanlagen, CNC-Maschinen, Automatisierungstechnik.
Büro- und Geschäftsausstattung: Digitale Arbeitsplätze, Server- und Hardwareinfrastruktur, Geschäftsausstattung.
Bauliche Maßnahmen: Baukosten für Neu-, Zu- und Umbau von Betriebsstätten und Hallen.
Immaterielle Kosten: Erwerb von Softwarelizenzen, Patenten, Schutzrechten und Know-how.
Vor Projektbeginn: Der Förderantrag muss vor der ersten Bestellung (rechtsverbindliche Bestellung, Kaufvertrag, Baubeginn) eingereicht werden.
Einreichfrist: Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Projektlaufzeit: Maximal 2 Jahre ab Bewilligung / Projektstart.
Rechtsgrundlage: De-minimis-Beihilfen-Verordnung oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Kombinierbarkeit: Das Programm lässt sich hervorragend mit geförderten Finanzierungen (wie z. B. erp-Krediten) sowie Bürgschaften und Garantien kombinieren.
Beispiel 1: Schlosserei / Metallbau – Modernisierung & Digitalisierung
Ein kleiner, etablierter Schlossereibetrieb (KU) investiert in eine moderne CNC-gesteuerte Laserschneidanlage samt zugehöriger Steuerungssoftware. Die Anlage dient der Modernisierung des Betriebs, steigert die Präzision sowie die Materialeffizienz und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze am burgenländischen Standort.
Förderbare Gesamtkosten: € 120.000 netto
Förderung (20 % Zuschuss): € 24.000 (nicht rückzahlbar)
Beispiel 2: Tischlerei – Betriebserweiterung & Umweltschutz
Ein mittlerer Tischlereibetrieb (MU) erweitert seine Kapazitäten durch den Zu- und Umbau einer Werkstatthalle. Gleichzeitig investiert der Betrieb in eine neue, energieeffiziente Späne-Absauganlage zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit und der Arbeitsbedingungen.
Förderbare Gesamtkosten: € 650.000 netto
Förderung (10 % Zuschuss): € 65.000 (nicht rückzahlbar)
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