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Oesterreich / KWF Förderung KWF Förderung

KERN.Invest Förderung:
Bis zu 30.000 € für Kärntner Kleinunternehmen

Beitrag vom 18. Mai 2026


Das KWF-Förderprogramm KERN.Invest unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen in Kärnten gezielt bei Investitionen, die unmittelbar den operativen Kernprozess oder die Hauptdienstleistung stärken. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 EUR hilft das Programm dabei, die Wertschöpfung, Qualität und Effizienz im Betrieb nachhaltig zu steigern. Wichtig ist, dass der Förderungsantrag unbedingt noch vor dem offiziellen Projektbeginn eingereicht wird.

Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen kontinuierlich in ihre Infrastruktur, Digitalisierung und Modernisierung investieren. Genau hier setzt das KWF-Produkt KERN.Invest im Rahmen des Programms »Innovation & Wachstum« an. Das Förderprogramm verfügt im Zeitraum vom 5. Mai bis zum 31. Dezember 2026 über ein Gesamtbudget von 470.000 EUR und vergibt finanzielle Zuschüsse basierend auf der »De-minimis«-Verordnung. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die direkt dort ansetzen, wo die eigentliche Wertschöpfung des Unternehmens entsteht.

Förderanträge können bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich spezifisch an Kleinst- und Kleinunternehmen, die ihren Investitionsstandort in Kärnten haben. Damit Ihr Unternehmen für die KERN.Invest Förderung infrage kommt, müssen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Umsatzschwelle: Die Brutto-Umsatzerlöse (bei bilanzierenden Unternehmen) bzw. die Betriebseinnahmen (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) müssen über EUR 100.000,- liegen. Dies gilt auf Basis des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres oder im Durchschnitt der letzten zwei Jahre.

  • Kammermitgliedschaft: Es muss eine aufrechte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten oder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten vorliegen.

  • Wirtschaftliche Stabilität: Das Unternehmen muss eine stabile wirtschaftliche Situation nachweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neue Investitionen, die einen nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung des operativen Kerngeschäfts leisten und für mindestens drei Jahre im Anlagevermögen aktiviert werden. Investitionen, die nicht dem Kernprozess dienen, sind nicht förderbar.

Die förderfähigen Bereiche teilen sich je nach Branche auf:

  • Produktionsunternehmen: Investitionen in neue Produktionsmaschinen und Anlagen (inklusive Anschaffungsnebenkosten wie Lieferung, Montage und Installation), Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüftechnik sowie Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen (z. B. ERP, CAD | CAM).

  • Handelsunternehmen: Spezifische Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Leistungserbringung (z. B. Lager- und Kommissionstechnik, Verkaufs- und Kassensysteme) sowie handelsspezifische Softwarelösungen für Lagerverwaltung, Verkauf, Lieferung und Kundenservice.

  • Dienstleistungsunternehmen: Spezifische Ausstattung zur Leistungserbringung, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüftechnik sowie dienstleistungsspezifische Software und digitale Tools.

  • Tourismus- und Freizeitwirtschaft: Spezifische Ausstattung zur Leistungserbringung (z. B. Küchen-, Zimmer-, Restaurant- und Wellness-Ausstattung, Fitness- und Sportgeräte) inklusive Anschaffungsnebenkosten sowie dienstleistungsspezifische Software (z. B. Reservierungs- und Buchungstools).

Welche Kosten sind zulässig?

Die förderbaren Kosten für die aktivierten materiellen und immateriellen Anlagegüter müssen mindestens EUR 50.000,- (netto) betragen.

Nicht gefördert werden: Gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge bzw. Wirtschaftsgüter mit polizeilichem Kennzeichen oder Straßenzulassung (ausgenommen reine Arbeitsgeräte) sowie Kosten, die laut dem allgemeinen Kostenleitfaden nicht förderungsfähig sind.

Wie wird gefördert?

Die Unterstützung durch den KWF erfolgt in Form eines finanziellen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

  • Förderquote: Maximal 10 % der förderbaren Nettokosten.

  • Maximale Fördersumme: Der Zuschuss ist mit höchstens EUR 30.000,- begrenzt.

Förderanträge können bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Häufig gestellte Fragen zur KERN.Invest Förderung

Unsere Experten unterstützen Sie gerne!

Fabio Schattauer

Team Lead
Fabio Schattauer ist als Umweltsystemwissenschafter und Betriebswirt Teamleiter des Teams Invest &Finanzierung und Teil des Teams Sustainability.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

Michael Phan Ba

Consultant
Michael Phan Ba ist Teil unseres Teams in Graz und ist Consultant im Bereich Investitionen und Finanzierung.

Teresa Heritschgo-Marczik

Senior Consultant
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teil von unserem Team Invest, Finanzierung & Sustainability und zertifizierte Corporate Sustainability & ESG Managerin.

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