Steigende und schwankende Energiepreise stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen. Durch Investitionen in Stromspeicher und kombinierte Systeme zur Eigenstromerzeugung können Unternehmen überschüssige Energie – etwa aus Photovoltaikanlagen – zwischenspeichern und bedarfsgerecht einsetzen. Das reduziert den Netzbezug und stärkt die unternehmerische Unabhängigkeit.
Anträge können ab 18. Februar 2026 eingereicht werden.
Gefördert werden Investitionen zur betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie, insbesondere zur Speicherung von selbst erzeugtem Strom.
Förderbare Kosten:
Investitionskosten in Stromspeicheranlagen und Anlagenteile zur Speicherung von selbst erzeugtem Strom mit einer Nettospeicherkapazität von 50 bis 2.000 kWh.
Investitionskosten in Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeichern
Installations- und Nebenkosten
Investitionen in die Optimierung des innerbetrieblichen Energiemanagements
Ziel ist es, Unternehmen eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energie zu ermöglichen und einen aktiven Beitrag zur grünen Transformation der Steiermark zu leisten.
Gefördert werden Unternehmen jeder Größe mit Sitz in der Steiermark aus den Bereichen:
Produktion
Dienstleistung
Handel
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderintensität:
Bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten für Kleinst- und Kleinunternehmen
Bis zu 40 % der förderungsfähigen Kosten für mittlere Unternehmen
Bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten für Großunternehmen
Weitere Rahmenbedingungen:
Mindestprojektvolumen:
€ 50.000 für KMU
€ 100.000 für Großunternehmen
Großunternehmen müssen für Kosten deren Auftragswert mindestens 10 % der genehmigten Gesamtkosten oder jedenfalls 50.000 Euro netto betragen mindestens zwei schriftliche Preisermittlungen vorlegen
Behalte- und Nachweispflicht über die Speicherung von zumindest 75 % selbst erzeugter Energie:
3 Jahre für KMU
5 Jahre für Großunternehmen
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