Mit der Förderung „Ökofonds: Innovative Energiespeicher“ unterstützt das Land Steiermark innovative Speicherlösungen für erneuerbare Energien. Gefördert werden sowohl die Erstellung eines innovativen Umsetzungskonzepts als auch die konkrete Errichtung moderner Energiespeichersysteme mit hohem Innovationsgrad (TRL 7 und 8). Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz in der Steiermark nachhaltig zu steigern.
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit einem Projektstandort in der Steiermark. Dazu zählen unter anderem:
Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Ausschreibung besteht aus zwei Fördermodulen.
Modul 1: Innovatives Umsetzungskonzept
Gefördert wird die Erstellung eines innovativen Umsetzungskonzepts als Grundlage für die spätere Umsetzung eines innovativen Energiespeicherprojekts.
Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:
Einreichfrist: 31. Oktober 2026
Modul 2: Umsetzung
Gefördert wird die Neuerrichtung innovativer Energiespeicher mit einem Technologie-Reifegrad (TRL) von 7 oder 8 in der Steiermark.
Voraussetzung ist unter anderem, dass:
Einreichfrist: 31. Juli 2027
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.
Für die Ausschreibung stehen insgesamt 1.000.000 € zur Verfügung:
Modul 1 – Innovatives Umsetzungskonzept
Die Förderung beträgt:
Die Förderung ist zusätzlich auf 20 % der geplanten Investitionskosten der Umsetzung bzw. maximal 10.000 € begrenzt.
Modul 2 – Umsetzung
Die Förderung beträgt:
Der maximale Förderbetrag liegt bei 200.000 €.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt mehr als 30.000 € an förderfähigen Kosten.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Anreizförderung. Der Förderungsbeitrag muss daher mindestens 15 % der anrechenbaren Investitionskosten betragen.
Kosten für die Detail- bzw. Ausführungsplanung können grundsätzlich bis zu 10 % der Gesamtinvestition anerkannt werden. Wurde bereits eine Förderung aus Modul 1 in Anspruch genommen, reduziert sich dieser Anteil auf maximal 5 %.
Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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