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Oesterreich / Umwelt Förderung Umwelt Förderung

Ökofonds: Innovative Energiespeicher in der Steiermark

Beitrag vom 27. Juli 2026

Mit der Förderung „Ökofonds: Innovative Energiespeicher“ unterstützt das Land Steiermark innovative Speicherlösungen für erneuerbare Energien. Gefördert werden sowohl die Erstellung eines innovativen Umsetzungskonzepts als auch die konkrete Errichtung moderner Energiespeichersysteme mit hohem Innovationsgrad (TRL 7 und 8). Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz in der Steiermark nachhaltig zu steigern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit einem Projektstandort in der Steiermark. Dazu zählen unter anderem:

  • Unternehmen jeder Größe
  • Bauträger
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinden
  • Verbände
  • Betriebe von Gebietskörperschaften
  • Energiegemeinschaften

Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.


Was wird gefördert?

Die Ausschreibung besteht aus zwei Fördermodulen.

Modul 1: Innovatives Umsetzungskonzept

Gefördert wird die Erstellung eines innovativen Umsetzungskonzepts als Grundlage für die spätere Umsetzung eines innovativen Energiespeicherprojekts.

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • Simulationen
  • Technische Berechnungen
  • Auswahl geeigneter Komponenten
  • Externe Expertisen
  • Dienstleistungen von Forschungseinrichtungen
  • Weitere Planungsleistungen

Einreichfrist: 31. Oktober 2026

Modul 2: Umsetzung

Gefördert wird die Neuerrichtung innovativer Energiespeicher mit einem Technologie-Reifegrad (TRL) von 7 oder 8 in der Steiermark.

Voraussetzung ist unter anderem, dass:

  • der Speicher als Behind-the-Meter-System betrieben wird,
  • er an eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen ist,
  • mindestens 75 % der jährlich gespeicherten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen,
  • ausschließlich neue Komponenten verwendet werden (Ausnahme: definierte Second-Life-Speichersysteme),
  • das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion und Energieeffizienz leistet.

Einreichfrist: 31. Juli 2027

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.

Für die Ausschreibung stehen insgesamt 1.000.000 € zur Verfügung:

  • 100.000 € für Modul 1
  • 900.000 € für Modul 2

Modul 1 – Innovatives Umsetzungskonzept

Die Förderung beträgt:

  • 80 % der förderfähigen Planungskosten für kleine Unternehmen
  • 70 % für mittlere Unternehmen
  • 60 % für alle übrigen Antragsteller

Die Förderung ist zusätzlich auf 20 % der geplanten Investitionskosten der Umsetzung bzw. maximal 10.000 € begrenzt.

Modul 2 – Umsetzung

Die Förderung beträgt:

  • bis zu 50 % der umweltrelevanten Mehrkosten für kleine Unternehmen, Kleinstunternehmen und sonstige antragsberechtigte Organisationen
  • bis zu 40 % für mittlere Unternehmen
  • bis zu 30 % für große Unternehmen

Der maximale Förderbetrag liegt bei 200.000 €.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt mehr als 30.000 € an förderfähigen Kosten.

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Anreizförderung. Der Förderungsbeitrag muss daher mindestens 15 % der anrechenbaren Investitionskosten betragen.

Kosten für die Detail- bzw. Ausführungsplanung können grundsätzlich bis zu 10 % der Gesamtinvestition anerkannt werden. Wurde bereits eine Förderung aus Modul 1 in Anspruch genommen, reduziert sich dieser Anteil auf maximal 5 %.


Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Projekt wird in der Steiermark umgesetzt.
  • Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Planungsleistungen oder Anlagenteilen eingereicht werden.
  • Alle bereits beantragten oder erhaltenen Förderungen sind offenzulegen.
  • Eine Überförderung von mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten ist ausgeschlossen.
  • Weitere Förderungen desselben Projekts durch andere Dienststellen des Landes Steiermark sind nicht zulässig.
  • Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig zu nutzen.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Der Antragsteller stimmt einem projektbegleitenden Monitoring zu.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite

Lukas Kager

Team Lead
Lukas Kager ist Teamleiter vom Team Umwelt.

Andrea Kirchmeier

Office Managerin
Andrea Kirchmeier ist Teil in unserem Team in Linz und für den Bereich Office und Endabrechnungen zuständig.

Camilla Wieczorek

Consultant
Camilla Wieczorek arbeitet an unserem Standort in Wien und verstärkt unser Team im Bereich Sales und ist als Consultant für Umweltförderungen bei uns tätig.

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