Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Kärnten, die:
ein touristisches Unternehmen neu gründen,
einen bestehenden Betrieb übernehmen, oder
ein Unternehmen seit maximal drei Jahren betreiben.
Die Förderung richtet sich damit gezielt an Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Tourismus. Für bestimmte Geschäftsmodelle, etwa Franchise-Konzepte, können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Gefördert werden Investitionen im Rahmen der Gründung oder Übernahme eines Tourismusbetriebs. Dazu zählen insbesondere:
materielle Anlagegüter (z. B. Ausstattung, Infrastruktur oder Betriebsanlagen)
immaterielle Anlagegüter
Investitionen, die unmittelbar mit der Betriebsgründung oder Betriebsübernahme verbunden sind
Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 50.000 Euro betragen und können bis maximal 500.000 Euro anerkannt werden.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten.
Förderhöhe: bis zu 15 % der förderbaren Kosten
Finanzierung je zur Hälfte durch OeHT und KWF
Projektkosten: 50.000 € bis 500.000 €
Der Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT), ergänzt durch ein Formular des KWF.
Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) ist die zentrale Förderstelle des Landes Kärnten für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Unternehmenswachstum. Ziel des KWF ist es, Unternehmen bei Investitionen, Innovationsprojekten, Digitalisierungsvorhaben sowie bei der Internationalisierung zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Kärnten nachhaltig zu stärken.
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