Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Success Case
Success Case - 3DIT
Dank Inspiralia Deutschland wurde 3DIT für sein innovatives Forschungsprojekt im Bereich interaktiver 3D-Echtzeit-Visualisierung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet und erfolgreich für die Forschungszulage validiert.
Handschlag Success Case
Success Case
Success Case - 3DIT
Dank Inspiralia Deutschland wurde 3DIT für sein innovatives Forschungsprojekt im Bereich interaktiver 3D-Echtzeit-Visualisierung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet und erfolgreich für die Forschungszulage validiert.
Handschlag Success Case
Neuer Service
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Oesterreich / Investitionen Investitionen

Investitionsfreibetrag (IFB):
Vorübergehende Erhöhung auf 20 %

Beitrag vom 10. November 2025

1. Was ist der Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen.
Er soll Investitionen in neue Wirtschaftsgüter fördern und damit die Wirtschaft ankurbeln.

Unternehmen können zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe absetzen – das senkt die Steuerlast.

Seit seiner Wiedereinführung im Jahr 2023 beträgt der IFB grundsätzlich 10 % der Investitionskosten. Für ökologische Investitionen („Öko-IFB“) sind es 15 %.


2. Befristete Erhöhung des IFB

Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 beschlossen, den IFB vorübergehend zu erhöhen:

  • Zeitraum: Nov 2025 – Dez 2026
  • Allgemeiner IFB: 20%
  • Öko-IFB: 22%

Damit können Unternehmen für Investitionen in diesem Zeitraum doppelt so viel absetzen wie bisher.
Ziel ist es, die Investitionstätigkeit anzukurbeln, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Obergrenze bleibt unverändert bei 1 Mio. Euro pro Jahr (für die Bemessungsgrundlage der Investitionen).

3. Welche Investitionen sind begünstigt?

Der IFB gilt für neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die in einem inländischen Betrieb verwendet werden.

Nicht begünstigt sind zum Beispiel:

  • gebrauchte Wirtschaftsgüter

  • geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

  • Wirtschaftsgüter, für die bereits der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag genutzt wird

  • bestimmte fossile Energieanlagen (z. B. Ölkessel, Gastanks)

  • Wirtschaftsgüter, die überwiegend außerhalb der EU/des EWR eingesetzt werden


4. Öko-IFB – Förderung nachhaltiger Investitionen

Für Investitionen, die zur Ökologisierung beitragen, gilt der erhöhte Öko-IFB (15 % bzw. befristet 22 %).
Dazu zählen u. a.:

  • emissionsfreie Fahrzeuge (E-Autos, Wasserstofffahrzeuge, Fahrräder mit oder ohne E-Antrieb)

  • Ladeinfrastruktur (E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen)

  • Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

  • Speicher- und Wasserstofferzeugungsanlagen

  • Investitionen in Energieeffizienz und nachhaltige Mobilität

Die genaue Liste ist in der Öko-IFB-Verordnung festgelegt.

5. Voraussetzungen und Geltendmachung

Voraussetzungen:

  • Betriebliche Einkunftsart (kein pauschalierter Gewinn)

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  • Anlagegut muss dem inländischen Betrieb zugeordnet sein

Geltendmachung:

  • Der IFB ist ein Wahlrecht – er wird im Rahmen der Steuererklärung beantragt.

  • Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen im Anlageverzeichnis aufscheinen.

  • Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut vor Ablauf von vier Jahren verkauft oder entnommen, muss der IFB nachversteuert werden (Ausnahme: höhere Gewalt).


6. Aliquotierung und Übergangsregelung

Für Investitionen, die zwischen November 2025 und Dezember 2026 beginnen oder enden, gelten Übergangsregelungen:

  • Der erhöhte IFB kann auch anteilig (aliquot) für bereits laufende oder noch nicht abgeschlossene Investitionen genutzt werden.

  • Übersteigen Investitionen im November und Dezember 2025 den aliquoten Höchstbetrag von 166.667 €, können sie wahlweise dem Vorjahr (mit 10 %) oder dem Jahr 2026 (mit 20 %) zugeordnet werden.

7. Ziel der Maßnahme

Mit der Erhöhung des IFB möchte die Regierung:

  • den Mittelstand stärken,

  • Investitionen erleichtern,

  • Wertschöpfung und Beschäftigung sichern
    und damit die Konjunktur beleben.

Der steuerliche Anreiz soll Unternehmen dazu motivieren, geplante Investitionen früher oder in größerem Umfang durchzuführen.

Der Inspiralia-Tipp:

Unternehmen, die in den kommenden Monaten größere Anschaffungen planen, sollten prüfen, ob diese in den Begünstigungszeitraum (Nov 2025 – Dez 2026) fallen – der doppelte IFB kann steuerlich einen erheblichen Vorteil bringen.

Fabio Schattauer

Team Lead
Fabio Schattauer ist als Umweltsystemwissenschafter und Betriebswirt Teamleiter des Teams Invest &Finanzierung und Teil des Teams Sustainability.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

Teresa Heritschgo-Marczik

Senior Consultant
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teil von unserem Team Invest, Finanzierung & Sustainability und zertifizierte Corporate Sustainability & ESG Managerin.

Jetzt zum Newsletter anmelden

Sie möchten immer auf dem neuesten Stand bleiben, wenn es um Förderungen geht? Abonnieren Sie jetzt einfach und unverbindlich unseren Newsletter!


Diesen Beitrag teilen
WÄHLEN SIE IHRE SPRACHE
WÄHLEN SIE IHR ZIELLAND
Für welches Land möchten Sie
Förderungen erkunden?
in Österreich bleiben
Deutschland
Schweiz