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Oesterreich / Umweltförderung Umweltförderung

EAG Investitionszuschuss 2026 für Photovoltaik & Stromspeicher

Beitrag vom 4. Mai 2026


Der EAG-Investitionszuschuss ist eine einmalige Bundesförderung für die Errichtung oder Erweiterung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen sowie gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher. Gefördert werden Anlagen bis zu 1.000 kWp, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Förderung wird über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) im Rahmen befristeter Fördercalls vergeben.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Landwirte
  • Gemeinden
  • Vereine
  • sonstige natürliche und juristische Personen

Gefördert werden Anlagen in ganz Österreich. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage neu errichtet oder erweitert wird.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen
  • Erweiterung bestehender PV-Anlagen
  • Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage

 

Kategorie Anlagengröße Fördersatz
A bis 10 kWp 150 €/kWp
B über 10 bis 20 kWp 140 €/kWp
C über 20 bis 100 kWp max. 130 €/kWp
D über 100 bis 1.000 kWp max. 120 €/kWp
Speicher bis 50 kWh 150 €/kWh

 

Zusätzlich sind Zuschläge möglich, etwa für innovative PV-Anlagen oder europäische Komponenten („Made in Europe“-Bonus). Die maximale Förderung ist grundsätzlich auf 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als einmaliger Investitionszuschuss im Rahmen mehrerer jährlicher Fördercalls.

Fördercalls 2026

Für 2026 sind noch folgende Einreichzeiträume vorgesehen:

  • 16.06.2026 – 30.06.2026
  • 08.10.2026 – 22.10.2026

Die Antragstellung erfolgt online über das EAG-Portal.

Reihung der Förderanträge

Die Vergabe erfolgt je nach Kategorie unterschiedlich:

  • Kategorien A & B: „First come, first served“
  • Kategorien C & D: nach Höhe des Förderbedarfs/kWp

Wichtig: Für die Antragstellung wird ein gültiger Einspeisezählpunkt benötigt. Außerdem müssen notwendige Genehmigungen bereits vorliegen.

Fristen zur Umsetzung

Nach Förderzusage gelten gesetzliche Umsetzungsfristen:

  • Anlagen unter 100 kWp: 6 Monate
  • Anlagen über 100 kWp: 12 Monate

Fristverlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


Inspiralia Tipps für die Antragstellung

  • Die Förderung muss vor Umsetzung beantragt werden.
  • Eine Kombination mit Stromspeicher ist möglich.
  • Die Nachfrage bei Fördercalls ist oft sehr hoch.
  • Frühzeitige Planung erhöht die Chancen auf eine Zusage.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Häufig gestellte Fragen zum EAG-Investitionszuschuss

Unsere Experten für Ihre PV-Förderung

Lukas Kager

Team Lead
Lukas Kager ist Teamleiter vom Team Umwelt.

Andreas Schwarz

Consultant
Andreas Schwarz ist Teil von unserem Team in Wien und arbeitet im Umweltförderbereich und im Bereich Sustainability.

Andrea Kirchmeier

Office Managerin
Andrea Kirchmeier ist Teil in unserem Team in Linz und für den Bereich Office und Endabrechnungen zuständig.

Camilla Wieczorek

Consultant
Camilla Wieczorek arbeitet an unserem Standort in Wien und verstärkt unser Team im Bereich Sales und ist als Consultant für Umweltförderungen bei uns tätig.

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