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Deutschland / Förderung Förderung

2030: Neue EU-Verpackungsverordnung – Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Beitrag vom 1. Dezember 2025

Ab 2030 treten mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) die umfassendsten Veränderungen im europäischen Verpackungsmarkt seit Jahrzehnten in Kraft. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedsstaaten erstmals zu einer einheitlichen Umsetzung und verschärft die Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Wiederverwendung deutlich. Für Unternehmen – besonders für Groß- und Mittelbetriebe – ist es entscheidend, jetzt zu handeln, um Marktverbote, steigende Kosten und Lieferkettenrisiken zu vermeiden. Gleichzeitig bietet die PPWR frühzeitig agierenden Unternehmen klare Vorteile in Kostenstruktur, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

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Wer ist von der PPWR betroffen?

Die neue Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen, importieren oder nutzen. Dazu zählen unter anderem:

  • Industrie und produzierende Unternehmen

  • Lebensmittel- und Getränkehersteller

  • Handel und E-Commerce

  • Logistik und Versand

  • Pharma, Kosmetik und Konsumgüter

  • Gastronomie und Hotellerie

Für Unternehmen mit großen Verpackungsmengen – etwa im Online-Handel oder in der industriellen Logistik – ist die gesetzliche Anpassung besonders umfangreich.


Die wichtigsten Anforderungen bis 2030

Die PPWR bringt klare Verpflichtungen mit sich, die in mehreren Stufen bis 2030 umgesetzt werden müssen. Am bedeutendsten ist die Recyclingfähigkeit:
Ab 2030 müssen Verpackungen nach EU-Kriterien mindestens 70 % recyclingfähig sein. Alles, was diesen Wert unterschreitet, gilt als nicht recyclingfähig – und darf damit nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Besonders Verbundmaterialien und komplexe Mehrschichtverpackungen geraten damit unter Druck.

Hinzu kommen verbindliche Rezyklatquoten. Kunststoffverpackungen müssen je nach Produktkategorie 10 bis 35 % recyceltes Material enthalten. Diese Vorgaben steigen ab 2040 weiter an. Unternehmen müssen daher nicht nur technische Umstellungen planen, sondern auch die Rezyklatbeschaffung strategisch absichern.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der PPWR sind Wiederverwendungsquoten, beispielsweise für Getränkeverpackungen, Transportverpackungen im Online-Handel oder Mehrwegmodelle in der Logistik. Die Einführung solcher Systeme wird für viele Unternehmen einen strukturellen Wandel mit sich bringen.

Flankiert wird das alles durch die Ökomodulation:

  • recyclingfähige Verpackungen → günstigere Lizenzentgelte

  • schwer recycelbare Verpackungen → deutlich teurer

Unternehmen, die früh umstellen, können hier spürbare Kostenvorteile realisieren.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Um rechtzeitig PPWR-konform zu werden, empfiehlt sich eine Kombination aus Analyse, Redesign und strategischer Planung. Ein klarer erster Schritt ist die Bestandsaufnahme des eigenen Verpackungsportfolios: Welche Verpackungen erfüllen bereits hohe Recyclingfähigkeit – und wo droht ab 2030 ein Marktverbot?

Darauf aufbauend folgen die wichtigsten Maßnahmen:

  • Verpackungsoptimierung und Redesign: Umstieg auf Monomaterialien, Reduktion von Verbundstoffen, Verbesserung der Sortierbarkeit.

  • Rezyklatstrategie entwickeln: Verträge für recycelte Rohstoffe frühzeitig sichern, da die Nachfrage steigen wird.

  • ReUse-Modelle prüfen: Besonders in Getränkebereich, Versandhandel und industrieller Logistik.

  • Nachweise und Datenmanagement vorbereiten: Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Rezyklatanteil müssen dokumentiert und überprüfbar sein.

Diese Schritte sind nicht nur für die Compliance notwendig, sondern helfen Unternehmen auch, Kosten zu reduzieren und Prozesse nachhaltiger auszurichten.


Welche Förderungen unterstützen die Umstellung?

Damit Unternehmen die Transformation schaffen, stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Sie unterstützen unter anderem:

  • Investitionen in neue Verpackungstechnologien: Maschinen, Anlagen und Produktionslinien für recyclingfähige oder rezyklatbasierte Verpackungen.

  • Forschung & Entwicklung: Innovative Materialien, neue ReUse-Modelle und nachhaltige Verpackungslösungen.

  • Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft: Rückverfolgbarkeit, Datenmanagement und Sortiertechnologien.

  • Beratung und Transformationsprojekte: Ökobilanzierung, Verpackungsanalysen, Umstellungsstrategien.

Unternehmen, die frühzeitig auf Förderungen setzen, reduzieren nicht nur Investitionsrisiken, sondern verkürzen auch Umsetzungszeiten erheblich.

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Unsere Experten für Ihr Umweltprojekt

Lukas Kager

Team Lead
Lukas Kager ist Teamleiter vom Team Umwelt.

Andreas Schwarz

Consultant
Andreas Schwarz ist Teil von unserem Team in Wien und arbeitet im Umweltförderbereich und im Bereich Sustainability.

Andrea Kirchmeier

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Andrea Kirchmeier ist Teil in unserem Team in Linz und für den Bereich Office und Endabrechnungen zuständig.
Abfallvermeidungs-Förderung | 90,1
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SFG Energie!Gewinn | 90,1
aws Technologie-Internationalisierung | 90,1
aws Fertigungsüberleitung von Energie- und Umwelttechnologien bei Start-ups | 90,1
Success Case Inuvet | 89,1
KWF Circular EFRE.Invest | 90,1
Success Case: Dotbite GmbH | 90,1
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Neue Novelle der Forschungsprämie | 90,1
EFRE-Förderungen | 90,1
FEI-Richtlinie NRW: Bis zu 100% Zuschuss | 89,1
Sanierungsoffensive 2026 | 90,1
KMU.DIGITAL | 90,1,1
WAW Förderung Standort | 90,1
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FFG Technologieinfrastrukturförderung | 90,1
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KPC Kreislaufwirtschaft | 90,1
Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR 2030 | 90,89,1
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