mehr über die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auch wenn KMU aktuell nicht direkt unter die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, gewinnen Nachhaltigkeitsinformationen im Geschäftsalltag stark an Bedeutung. Für KMU ist Nachhaltigkeitsberichterstattung in folgenden Fällen relevant:
Teilnahme an Ausschreibungen: Immer häufiger werden Nachhaltigkeitsnachweise gefordert, um sich erfolgreich bewerben zu können.
Lieferantenanfragen: Großunternehmen erwarten zunehmend ESG-Angaben von ihren Zulieferern.
Zugang zu Finanzierungen und Förderungen: Banken und Förderstellen verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für die Bewertung.
Proaktive Positionierung: Nachhaltigkeit wird zum Wettbewerbsfaktor – Unternehmen, die frühzeitig Transparenz zeigen, verschaffen sich einen Vorteil.
Interesse und Unternehmenskultur: Nachhaltigkeit kann aktiv in die Strategie und Werte Ihres Unternehmens integriert werden.
Großunternehmen sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen europäischen und nationalen Regelwerken:
CSRD/ESRS – Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting verpflichtet große Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
EU-Taxonomie – Offenlegungspflicht, wie nachhaltig Wirtschaftstätigkeiten sind.
GHG-Protokoll – Bilanzierung der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette.
NaBeG (in Österreich) – Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bei öffentlichen Aufträgen.
VSME (für mittlere Unternehmen mit Erleichterungen) – Vorgesehen für Unternehmen, die bald ebenfalls einbezogen werden.
Großunternehmen tragen somit eine besondere Verantwortung – sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber Investoren und Geschäftspartnern.
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