Zielgruppe dieser Förderung sind nicht die Urproduzenten sondern verarbeitende und vermarktende Unternehmen (z.B. Weinproduzent, Käserei, Fleischerei uvm.)
Gefördert werden aktivierungspflichtige Investitionen (Bau, Maschinen/Anlagen, Einrichtungsgegenstände etc.)
Einreichung in Call-Verfahren. Pro Jahr gibt es in der Regel 3-4 Durchgänge
Für Unternehmen mit max. 750 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. EUR 200 Mio.
Investitionsvolumen: Mindestens € 300.000
Förderquote: 10 – 26%
Förderziele:
Die Nahrungsmittelproduktion und -sicherung ist speziell aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre noch viel stärker in den Fokus gerückt. Auch deshalb wurde das Budget 2022 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich aufgestockt