Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Eintritt in neue Zielländer und hilft, Markteintrittskosten zu decken, die einer physischen Präsenz vor Ort dienen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die bisher noch nicht in diesem Markt aktiv waren („new to market“) oder ein neues Produkt mit neuer Zielgruppe einführen.
Unterstützung beim nachhaltigen Markteintritt in bisher unerschlossene internationale Märkte.
Aktive Mitglieder der WKO oder der Kammern der Ziviltechniker:innen
Substanzielle Wertschöpfung in Österreich (max. 75 % Importanteil)
Eigene Warenexporte oder Dienstleistungen im Zielland
KMU: ohne Einschränkung
Großunternehmen: nur für Fernmärkte (außerhalb Europas inkl. Türkei, Republik Moldau, Ukraine)
Voraussetzung: „new to market“ – keine Tätigkeit oder gescheiterte Versuche im Zielland innerhalb der letzten 2 Jahre
Externe Kosten für die Erstellung von Marketingunterlagen (keine Online-Kampagnen)
Beratungsleistungen im In- und Ausland (max. 4.000 €)
Büromiete in Inkubatorzentren (max. 4.000 €)
Teilnahme an Veranstaltungen & Messen
Reisekosten (max. 2.000 € bzw. 4.000 €)
Direktförderung
50 % der förderbaren Nettokosten
Max. 10.000 € pro Antrag für Fernmärkte
Max. 5.000 € pro Antrag für Europa
Erhöhung um 2.500 € durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus
Förderung unterliegt der De-minimis-Regelung
Mehrmalige Förderung für dasselbe Zielland innerhalb von 3 Jahren nicht möglich
Parallele Beantragung für mehrere Zielländer nicht möglich
Bis zu 3 Anträge bis 31.12.2026 möglich
Bis zu 3 Zielländer in einem Antrag förderbar
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