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Oesterreich / Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung

FFG BRIDGE 2025/1

Beitrag vom 16. Juni 2025


Unterstützung für grundlagenorientierte Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die Ausschreibung BRIDGE 2025/1 zeichnet sich durch Offenheit gegenüber Technologien und Themen aus. Gefördert werden kooperative, grundlagennahe Forschungsprojekte, an denen sowohl wissenschaftliche Einrichtungen als auch anwendungsorientierte Unternehmen beteiligt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte mit einem klaren Schwerpunkt auf Grundlagenforschung, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Unternehmen zur (Ko-)Finanzierung oder aktiven Projektbeteiligung bereit ist.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung junger Wissenschaftler:innen, die aktiv in die Projektarbeit integriert werden können.

Klinische Studien sind nicht förderfähig, da sie nicht im Fokus der Ausschreibung stehen. Ausgenommen davon sind klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung von Wirkstoffen, Therapiekonzepten oder Medizinprodukten. Diese können gefördert werden, sofern sie maximal 30 % der Gesamtprojektkosten ausmachen und nicht den zentralen Forschungsschwerpunkt des Projekts darstellen.


Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler:innen und Unternehmen sämtlicher Fachrichtungen und Branchen mit Sitz in Österreich. Antragsberechtigt sind sowohl Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt im Verbund: Das Konsortium muss aus mindestens einem wissenschaftlichen und einem wirtschaftlichen Partner bestehen, wodurch ein aktiver Wissenstransfer gewährleistet wird.

Grundsätzlich sind auch COMET-Kompetenzzentren (K-Zentren) antragsberechtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass das vorgeschlagene Projekt ein neues Forschungsthema behandelt, das klar vom bestehenden Programm abgegrenzt ist. Zudem sollten beteiligte Unternehmen nicht bereits Teil des Kompetenzzentrums sein.

Besonders positiv bewertet werden neu initiierte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Förderkonditionen und Zuschusshöhen

Die geförderten Projekte sind der Kategorie industrielle Forschung gemäß den EU-Förderregelungen zuzuordnen. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.

Die Förderquote für wissenschaftliche Partner kann – bei Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen – bis zu 80 % betragen. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des größten am Konsortium beteiligten Unternehmens:

  • Kleinunternehmen (KU): bis zu 80 % Zuschuss

  • Mittelunternehmen (MU): bis zu 70 % Zuschuss

  • Großunternehmen (GU): bis zu 60 % Zuschuss

Beispielhafte Berechnung:

  • Bei einem Projekt mit einem Kleinunternehmen (80 % Förderung) können Projektkosten bis zu 450.000 EUR angesetzt werden.

  • Bei einem mittleren Unternehmen (70 % Förderung) sind Projektkosten bis 514.000 EUR möglich.

  • Bei Großunternehmen (60 % Förderung) liegt die Obergrenze bei 600.000 EUR Projektkosten.

Weitere Rechenbeispiele und Details finden Sie im Leitfaden zur Ausschreibung.

Förderanträge können bis 03. September 2025 eingereicht werden.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Unser Team für Ihre F&E-Projekte steht Ihnen gerne zur Verfügung

Elisabeth Martinelli

Team Lead
Elisabeth Martinelli ist Teil unseres Teams in Graz und leitet das Team F&E.

Julian Fischer

Consultant
Julian Fischer ist Teil unseres Teams in Graz. Er ist im Bereich Forschung & Entwicklung tätig.

Bettina Peßenhofer

Project Assistant
Bettina Peßenhofer ist Teil in unserem Team in Graz und unterstützt bei F&E Projekten

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