Der Innovationsscheck soll Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie wirtschaftlich tätigen Vereinen in Österreich den Einstieg in eine nachhaltige Forschungs- und Innovationstätigkeit erleichtern.
Möchten Sie in Forschung und Innovation einsteigen oder Ihre Aktivitäten in diesem Bereich intensivieren, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern? Mit dem Innovationsscheck können Sie Beratungsleistungen von Forschungseinrichtungen – darunter Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – im Wert von bis zu 10.000 EUR finanzieren.
Die Kombination des Innovationsschecks mit dem laufenden Förderprogramm Impact Innovation kann zusätzliche Vorteile bieten. Ergebnisse aus förderbaren Leistungen wie Ideenstudien, Konzeptentwicklungen oder Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement können gezielt in einen Antrag für Impact Innovation einfließen. Besonders wertvoll ist dies für die Problemanalyse (inkl. empirischer Untersuchungen), die Gestaltung von Innovationsprozessen sowie die Identifikation relevanter Akteure und Strukturen für ein wirkungsorientiertes Innovationsvorhaben.
Innovative Projekte im Rahmen des Innovationsschecks mit Selbstbehalt zeichnen sich dadurch aus, dass sie über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen und das Unternehmen bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen oder Produkte strategisch voranbringen (vgl. Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt, Punkt 2.4). Ziel ist es, den Innovationsgedanken nachhaltig in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu verankern.
Mit Impact Innovation unterstützt die FFG die Entwicklung innovativer Ideen und Lösungen. Im Mittelpunkt steht ein interaktiver Innovationsprozess, bei dem die Ideen in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren weiterentwickelt werden. Gefördert werden Projekte aus der Forschungskategorie „Prozess- und Organisationsinnovationen“.
Das Förderprogramm ist themen- und branchenoffen – Unternehmen aus allen Bereichen können profitieren. Anträge sind jederzeit möglich.
Impact Innovation unterstützt den gezielten Einsatz von Innovationsmethoden zur Lösung konkreter Herausforderungen. Im Mittelpunkt steht ein offener Prozess, bei dem ein breites Netzwerk an Beteiligten eingebunden wird, um neue Ideen zu entwickeln und wirkungsvolle Lösungen zu gestalten.
Die Ergebnisse können innovative Dienstleistungen, Produkte oder Prozesse sein – einschließlich digitaler Lösungen –, die einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe schaffen.
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen, wobei sich die methodische Herangehensweise deutlich von bisherigen Entwicklungsprozessen unterscheiden sollte.
Vorkenntnisse in Forschung oder Innovation sind nicht erforderlich – die Einbindung von Innovationsexpertinnen und -experten wird explizit unterstützt.
Gefördert werden unter anderem:
Umfassende Problemanalyse
Ideenfindung und Auswahl vielversprechender Ansätze
Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure
Einbindung externer Expertinnen und Experten für Innovationsmethoden
Kosten für die Konzeption und Entwicklung innovativer Lösungen
Das Programm steht Organisationen aus allen Branchen offen, darunter:
Startups und Unternehmen in Gründung
Personen- und Kapitalgesellschaften – unabhängig von ihrer Gewinnerzielungsabsicht
Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
Vereine und gemeinnützige Organisationen
Voraussetzung: Antragsteller müssen als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.
Großunternehmen können teilnehmen, wenn ihr Projekt eine soziale Innovation verfolgt. In diesem Fall erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe. Ziel solcher Projekte ist die Lösung eines gesellschaftlichen oder sozialen Problems.
Diese müssen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder mit dem Projekt eine solche vorbereiten. Das bedeutet, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen auf einem Markt angeboten werden – unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Maximale Gesamtkosten pro Projekt: 150.000 EUR
Förderquote: 50 % der anerkennbaren Kosten
Maximale Fördersumme: 75.000 EUR
Die Kosten müssen direkt dem Projekt zugeordnet werden.
Sie müssen zusätzlich zum regulären Betriebsaufwand während des Förderzeitraums anfallen.
Sie müssen den Vorgaben des Fördervertrags entsprechen.
Sie müssen durch entsprechende Belege nachweisbar sein.
Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten ist das Einreichdatum des Antrags.
Für soziale Innovationen und Projekte von Unternehmen mit VSE-Label (Verified Social Enterprises) gelten besondere Konditionen:
Förderquote: 70 % der anerkennbaren Kosten
Maximale Fördersumme: 105.000 EUR
Maximale Gesamtkosten pro Projekt: 150.000 EUR
Projektdauer: bis zu 18 Monate
Förderfähig: auch Großunternehmen, sofern sie ein Projekt mit gesellschaftlichem oder sozialem Nutzen umsetzen
Damit setzt Impact Innovation Social gezielt Anreize für Projekte, die über den rein wirtschaftlichen Nutzen hinaus einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt leisten.
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