Gefördert werden Projekte mit einem klaren Schwerpunkt auf Grundlagenforschung, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Unternehmen zur (Ko-)Finanzierung oder aktiven Projektbeteiligung bereit ist.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbindung junger Wissenschaftler:innen, die aktiv in die Projektarbeit integriert werden können.
Klinische Studien sind nicht förderfähig, da sie nicht im Fokus der Ausschreibung stehen. Ausgenommen davon sind klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung von Wirkstoffen, Therapiekonzepten oder Medizinprodukten. Diese können gefördert werden, sofern sie maximal 30 % der Gesamtprojektkosten ausmachen und nicht den zentralen Forschungsschwerpunkt des Projekts darstellen.
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler:innen und Unternehmen sämtlicher Fachrichtungen und Branchen mit Sitz in Österreich. Antragsberechtigt sind sowohl Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt im Verbund: Das Konsortium muss aus mindestens einem wissenschaftlichen und einem wirtschaftlichen Partner bestehen, wodurch ein aktiver Wissenstransfer gewährleistet wird.
Grundsätzlich sind auch COMET-Kompetenzzentren (K-Zentren) antragsberechtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass das vorgeschlagene Projekt ein neues Forschungsthema behandelt, das klar vom bestehenden Programm abgegrenzt ist. Zudem sollten beteiligte Unternehmen nicht bereits Teil des Kompetenzzentrums sein.
Besonders positiv bewertet werden neu initiierte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Die geförderten Projekte sind der Kategorie industrielle Forschung gemäß den EU-Förderregelungen zuzuordnen. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.
Die Förderquote für wissenschaftliche Partner kann – bei Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen – bis zu 80 % betragen. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des größten am Konsortium beteiligten Unternehmens:
Kleinunternehmen (KU): bis zu 80 % Zuschuss
Mittelunternehmen (MU): bis zu 70 % Zuschuss
Großunternehmen (GU): bis zu 60 % Zuschuss
Beispielhafte Berechnung:
Bei einem Projekt mit einem Kleinunternehmen (80 % Förderung) können Projektkosten bis zu 450.000 EUR angesetzt werden.
Bei einem mittleren Unternehmen (70 % Förderung) sind Projektkosten bis 514.000 EUR möglich.
Bei Großunternehmen (60 % Förderung) liegt die Obergrenze bei 600.000 EUR Projektkosten.
Weitere Rechenbeispiele und Details finden Sie im Leitfaden zur Ausschreibung.
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