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Oesterreich / aws Förderung aws Förderung

AWS-Förderung zum Ausgleich gestiegener Stromkosten 2025 – 2026

Beitrag vom 3. November 2025

Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 setzt die österreichische Bundesregierung eine gezielte Fördermaßnahme um, um energieintensive Unternehmen angesichts gestiegener Strompreise zu entlasten. Diese Preissteigerungen resultieren vor allem aus den sogenannten indirekten CO₂-Kosten, also den Strompreiserhöhungen, die durch die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen in den europäischen Emissionshandel entstehen.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu sichern und eine Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern.

Den Stromkostenausgleich 2025 können Sie noch bis 30. Juni 2026 beantragen.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen betroffen sind und ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen aufweisen.


Rechtsgrundlage bildet das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (StromAG 2025).


Wer wird gefördert?

  • Energieintensive Unternehmen, die in einem beihilfefähigen Sektor tätig sind
  • Der jährliche Stromverbrauch muss über 1 GWh liegen.

Wie und wie viel wird gefördert?

  • Antragsstellung erfolgt jeweils in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres:
    • Für das Jahr 2025: bis 30. Juni 2026
    • Für das Jahr 2026: bis 30. Juni 2027
  • Art der Förderung: Direkter Zuschuss

Förderhöhe:

  • Maximal 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂-Kosten

Verpflichtungen der Unternehmen:

  • Vorlage eines gültigen Energieaudits gemäß EEffG (BGBl. I Nr. 72/2014 idgF) bis 30. November 2026

  • Reinvestitionspflicht: Innerhalb von fünf Jahren müssen 80 % der geförderten Summe reinvestiert werden, davon 50 % in Energieeffizienzmaßnahmen

Kumulierbarkeit:

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, solange die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.


Was wird gefördert?

  • Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026
  • Gefördert wird jener Stromverbrauchsanteil einer Anlage, der über 1 GWh pro Jahr liegt.

Sonstiges

Beihilfefähige Sektoren und Teilsektoren sind jene, bei denen ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen aufgrund der indirekten CO₂-Kosten besteht.

Den Stromkostenausgleich 2025 können Sie noch bis 30. Juni 2026 beantragen.

HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

 

Unser Team unterstützt Sie gerne

Teresa Heritschgo-Marczik

Team Lead
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teamleiterin von unserem Team Invest, Finanzierung & Sustainability und zertifizierte Corporate Sustainability & ESG Managerin.

Fabio Schattauer

Consultant
Fabio Schattauer ist als Umweltsystemwissenschafter und Betriebswirt Teil der Teams Invest, Finanzierung & Sustainability.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

Julia Wurzinger

Abrechnungsmanagerin
Julia Wurzinger ist Teil unseres Teams in Graz und ist bei der Inspiralia als Abrechnungsmanagerin tätig.

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