Mit dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 setzt die österreichische Bundesregierung eine gezielte Fördermaßnahme um, um energieintensive Unternehmen angesichts gestiegener Strompreise zu entlasten. Diese Preissteigerungen resultieren vor allem aus den sogenannten indirekten CO₂-Kosten, also den Strompreiserhöhungen, die durch die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen in den europäischen Emissionshandel entstehen.
Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe zu sichern und eine Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland (Carbon Leakage) zu verhindern.
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen betroffen sind und ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen aufweisen.
Rechtsgrundlage bildet das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 (StromAG 2025).
Förderhöhe:
Maximal 75 % der tatsächlich anfallenden indirekten CO₂-Kosten
Verpflichtungen der Unternehmen:
Vorlage eines gültigen Energieaudits gemäß EEffG (BGBl. I Nr. 72/2014 idgF) bis 30. November 2026
Reinvestitionspflicht: Innerhalb von fünf Jahren müssen 80 % der geförderten Summe reinvestiert werden, davon 50 % in Energieeffizienzmaßnahmen
Kumulierbarkeit:
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, solange die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Beihilfefähige Sektoren und Teilsektoren sind jene, bei denen ein tatsächliches Risiko einer Verlagerung von CO₂-Emissionen aufgrund der indirekten CO₂-Kosten besteht.
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