Durch die weiterhin rasant steigenden Kosten für Treibstoffe, Strom und Erdgas haben vor allem energieintensive Unternehmen große Probleme den Preisen Stand zu halten. Als Maßnahme zur Abfederung steigender Energiekosten wurde der AWS Energiekostenzuschuss eingeführt. Diese Unterstützung soll Unternehmen und gewerblichen Vereinen dabei helfen die Preiserhöhung abzufedern, sowie deren Wettbewerbsfähigkeit beibehalten. Nun geht der AWS Energiekostenzuschuss in die zweite Runde – der AWS Energiekostenzuschuss 2 ist da!
Höhe der Energie-Mehrkosten im Vergleich zu 2021.
Es sind mindestens Mehrkosten von € 5.000 netto im ersten Halbjahr 2023 notwendig.
Förderbare Energieträger:
Alle Unternehmensgrößen sämtlicher Branchen, mit Ausnahme von:
Ob freie Berufe (verkammert oder nicht verkammert) berücksichtigt werden können, wird derzeit noch verhandelt
Förderung durch nicht-rückzahlbaren Zuschuss.
In Stufe 1 und 2 entfällt das Energieintensitätskriterium von 3% (im Vergleich zum EKZ 1)
Bestätigung einer externen Steuerberatung oder Bilanzbuchhaltung zur Einreichung notwendig.
Trifft eines der folgenden Kriterien zu, kann kein Antrag gestellt werden: